- Bankenhaftung
- Haftung Vermittler/Berater, insbesondere Versicherungen und Bausparkassen
- Haftung Initiatoren (Prospektherausgeber)
- Banken- und Börsenrecht
- Grundstücksrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Mandanten, deren Kapitalanlage zwar Not leidend geworden ist, bei der aber dennoch Chancen bestehen, sie zu „retten“.
Auf diesem Gebiet kooperiere ich mit Sanierungsfachleuten. Der steuerliche Aspekt wird durch Zusammenarbeit mit einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgedeckt.
Seit November 2005 bin ich als staatliche Gütestelle anerkannt. Das Schlichtungsverfahren ist für den Mandanten häufig kostengünstiger und erfolgreicher als Prozesse. Durch die Einleitung eines Güteverfahrens kann des Weiteren eine drohende Verjährung von Ansprüchen der Anleger gehemmt werden.
Die Verfahrensordnung für das Güteverfahren steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung.

